Datenschutzmanagement mit DMS
Mit einem Dokumentenmanagement-System die DSGVO umsetzen
Obwohl die Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) bereits am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, herrscht bei Unternehmen zuweilen immer noch Unsicherheit wie die vielen neuen Auflagen korrekt umgesetzt werden können. Nicht zuletzt wegen der hohen Strafen besteht hier jedoch dringender Handlungsbedarf.
Zu den neuen Pflichten gehört unter anderem, dass für jede Verarbeitung personenbezogener Daten eine Einwilligung eingeholt werden muss oder bei einer Betroffenenanfrage Auskunft über die gespeicherten Daten gegeben werden muss.
Leider gibt es keine Software mit der Sie alle Vorgaben gleichzeitig erfüllen können, allerdings decken Sie mit einem Dokumentenmanagement-System einen Großteil ab. Sowohl DocuWare als auch JobRouter sind so konzipiert, dass personenbezogene Daten vertraulich abgespeichert werden, immer wieder leicht auffindbar sind und ggf. rechtskonform gelöscht werden können (Privacy by Design).
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung eines Dokumentenmanagement-Systems und unterstützen Sie somit bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung.
Vorteile eines DMS für Datenschutzmanagement
- schnelles Auffinden personenbezogener Daten
- Privacy by Design
- Schutz vor unberechtigtem Zugriff
- Protokollierung der Betroffenenanfragen
- Möglichkeit zur Automatisierung
- Einhaltung der Fristen zur Datenlöschung
Einsatzmöglichkeiten eines DMS für Datenschutzmanagement
Umsetzung von Datenschutzmanagement am Beispiel JobRouter
Sehen Sie in diesem Video, wie einfach Sie mithilfe des JobRouters auf Betroffenenanfragen reagieren und die geforderten Daten zusammentragen können.
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