Digitale Dokumentenarchivierung mit Steigauf

Wenn Wissen zum Risiko wird. Verträge, Rechnungen, Protokolle, Berichte – in jedem Unternehmen steckt wertvolles Wissen in Dokumenten. Doch genau dieses Wissen ist oft nur schwer auffindbar, unvollständig abgelegt oder über viele Systeme verteilt. Und was heute noch abrufbar ist, kann morgen schon gelöscht, überschrieben oder einfach nicht mehr auffindbar sein. Dokumente, die nicht sicher archiviert sind, sind keine verlässliche Basis – sondern ein Risiko.
Wir erfüllen Ihre Erwartungen digital
Mit einer digitalen, sicheren Dokumentenarchivierung schaffen Sie eine zentrale Wissensbasis, die langfristig Bestand hat. Sie archivieren Dokumente nicht nur strukturiert und rechtssicher, sondern auch durchsuchbar, nachvollziehbar und zugänglich – jederzeit und von überall. So wird aus Dokumentenchaos ein digitales Gedächtnis, auf das Sie sich verlassen können.

Wie funktioniert sichere Dokumentenarchivierung?
Archivierung, die mitdenkt:
Ihre E-Mails, PDFs und digitalen Unterlagen werden nachvollziehbar, unveränderbar und ganz automatisch sicher abgelegt.
Rechtssicherheit inklusive:
Ob GoBD, DSGVO oder branchenspezifische Vorgaben – Sie können sich darauf verlassen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Wichtige E-Mails? Immer griffbereit:
Gerade bei der E-Mail-Archivierung zählt jedes Detail. Nichts geht verloren – und alles ist im Handumdrehen wiedergefunden.
Mehr Freiraum durch smarte Workflows:
Die Archivierung läuft automatisch im Hintergrund – und fügt sich nahtlos in Ihre bestehenden Prozesse ein.
Papierdokumente? Kein Problem:
Einfach scannen – und der Rest passiert wie von selbst: Die Software erkennt, verschlagwortet und archiviert alles passend.
Ihr digitales Archiv ist sicher, strukturiert, jederzeit verfügbar:
Ob vom Arbeitsplatz, aus dem Homeoffice oder unterwegs – Sie behalten jederzeit den Überblick über Ihre Dokumente.
Welche Lösung passt zu Ihnen?
Mit unserem Steigauf Schnittstellenmanagement sowie der Anbindung an DocuWare und JobRouter zählen wir zu den führenden Anbietern für digitales Dokumentenmanagement und Workflow-Automatisierung. Wir schaffen Schnittstellen zu Ihren IT-Anwendungen und unterstützen Sie dabei, Ihre Dokumente sicher zu archivieren. Welche Lösung am besten zu Ihren Anforderungen passt, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen.
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Das sagen unsere Kunden
Jetzt Dokumente sicher und digital archivieren – mit Steigauf
Ob Rechnungen, Verträge oder interne Unterlagen: Mit unserer Lösung zur sicheren Dokumentenarchivierung vermeiden Sie Papierchaos, erfüllen gesetzliche Vorgaben und machen Ihr Wissen im Unternehmen dauerhaft nutzbar.
Lassen Sie sich jetzt zur sicheren Archivierung von Dokumenten beraten und entdecken Sie, wie einfach es sein kann, Dokumente digital zu archivieren – rechtskonform, effizient und zukunftssicher.
Fragen & Antworten zur digitalen Archivierung
Die elektronische Archivierung ist eine der Hauptkomponenten von Dokumentenmanagement und somit hat auch jedes gute Dokumentenmanagement-Systems eine integrierte Archivierungssoftware für die Langzeitarchivierung. Allerdings verschenkt man wertvolles Potential, wenn man sein DMS lediglich dafür einsetzt. Bei der Archivierung geht es darum Dokumente nach der Bearbeitung für den Zeitraum der Aufbewahrungsfrist digital, revisionssicher und schnell auffindbar abzulegen. Dokumentenmanagement geht da viel weiter, denn dabei geht es darum die sich um das Dokument drehenden Abläufe und Prozesse zu steuern, Zugriffe zu regeln, Versionsänderungen zu protokollieren und vieles mehr. Das DMS ist also eine zentrale Ablage für alle laufenden Prozesse und das Archiv eine Ablage für Dokumente nach ihrem aktiven Leben.
Es gibt verschiedenste Wege um Dokumente zu archivieren. Papierdokumente werden zunächst gescannt und mittels OCR-Technik in durchsuchbare Dokumente umgewandelt. Dokumente, die bereits in digitaler Form vorliegen können importiert, via Drag & Drop hinzugefügt oder direkt aus einer Softwareanwendung heraus archiviert werden. Vor der Ablage im Archiv werden alle Dokumente mit Schlagworten versehen, damit sie später auch über die Suchmaske wiedergefunden werden können. Beim Ablagevorgang unterstützt Sie Intelligent Indexing d.h. das Tippen entfällt, da die Daten mit dem Mauszeiger einfach in der Datei markiert werden und schon erscheinen Sie im zugehörigen Feld. Zusätzlich ist das Programm auch lernfähig, da es wiederkehrende Dokumente erkennt und die Felder dann automatisch befüllt.
Möchte man ein Dokument wieder heraussuchen, stehen je nach Abteilung verschiedenste Suchfelder wie z.B. Firmenname, Rechnungsnummer, Personalnummer etc. zur Verfügung. Auch das durchsuchen ganzer Dokumente nach bestimmten Begriffen ist dank Volltextsuche möglich. Darüber hinaus können bei entsprechender Berechtigung alle Dokumente auch wieder ins Originalformat exportiert werden z.B. als Excelliste oder E-Mail.
Bei der Einführung eines Dokumentenmanagement-Systems müssen Papierdokumente, die im DMS archiviert werden sollen digitalisiert werden, indem man die einzelnen Seiten scannt. Bei wenigen Akten, kann man dies in der Regel selbst bewerkstelligen. Sind allerdings große Papierbestände vorhanden, ist dies neben dem normalen Tagesgeschäft in der Regel nicht machbar. In diesem Fall gibt es spezielle Scandienstleister, die die Digitalisierung Ihrer Akten für Sie übernehmen können. Steigauf bietet diesen Service nicht an, wir können Ihnen jedoch gerne einen Dienstleister empfehlen.
Archiviert werden kann jegliche Art von Dokumenten, egal, um welche Art es sich handelt.
Sie können Ihre Ein- und Ausgangsrechnungen archivieren, Ihre Lieferscheine, Ihre E-Mails, Verträge, Personaldokumente – alles wird sauber und strukturiert digital abgelegt und ist jederzeit per Klick wiederauffindbar. Auch unterschiedliche Dateiformate wie Word- und Exceldokumente, PDFs und sogar Bilddateien können abgelegt werden.
Das Finanzamt akzeptiert die digitale Aufbewahrung von Dokumenten nicht nur, sondern verlangt sie in bestimmten Fällen sogar. Die GoBD (kurz für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) schreibt allen Gewerbetreibenden – also nicht nur buchführungspflichtigen Unternehmen sondern auch Freiberuflern, Selbstständigen und Kleinunternehmern – vor, dass alle steuerrelevanten Dokumente im Original, lückenlos, sofort verfügbar, unveränderbar sowie vor Verlust geschützt aufbewahrt werden müssen. Für Papierbelege besteht somit keine Pflicht mit einem Dokumentenmanagement-System zu arbeiten, jedoch erleichtert es erheblich die Anforderungen zu erfüllen. Probleme mit dem Finanzamt gibt es dabei auch nicht, da die GoBD das ersetzende Scannen ausdrücklich erlaubt, wenn genannte Kriterien erfüllt sind.
Anders sieht es bei elektronischen Belegen aus, wie z.B. Rechnungen, die per E-Mail eintreffen. Da auch diese im Original aufbewahrt werden müssen, reicht es nicht diese auszudrucken und abzuheften. Sie müssen mithilfe einer Software zur Mailarchivierung bzw. mit einem DMS in elektronischer Form abgelegt und das Verfahren in Form einer Verfahrensdokumentation beschrieben werden.
Die Vorteile eines DMS sind, dass sie damit noch weitaus mehr machen können, als lediglich Ihre Mails revisionssicher abzulegen. Beispielsweise können wiederkehrende Aufgaben damit automatisiert werden und Workflows eingerichtet werden.
Unternehmen haben bei ihren Aufbewahrungsverpflichtungen nach Handels- und Steuerrecht eine Vielzahl von Kriterien zu beachten. Das Buch „Aufbewahrungspflichten und -fristen nach Handels- und Steuerrecht“ der AVW (ISBN 9783503166206) erklärt auf verständliche Art und Weise
- wer nach Handels- und Steuerrecht aufbewahrungspflichtig ist
- welche Art von Dokumenten/Daten man nach aktuellem Stand aufbewahren muss
- wie, wie lang und wo genau diese Daten aufbewahrt werden müssen
Die GoBD erlaubt das ersetzende Scannen. Wichtig ist hier, die Dokumente nach den Kriterien „zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) zu archivieren. Sie müssen mindestens genauso sicher aufbewahrt sein wie zuvor in Papierform. Firewalls und Antivirenprogramme müssen upgedatet sein.
Sind diese Kriterien erfüllt, können vor allem kaufmännische Belege in den meisten Fällen nach der Archivierung vernichtet werden. Es gibt nur wenige Dokumente, die in Papierform aufbewahrt werden müssen. Dazu gehören z.B. Bilanzen, Zoll-Dokumente, Bürgschaftserklärungen, notarielle Beglaubigungen und Gerichtsurteile und wenige mehr.
Wichtig im Rahmen der revisionssicheren Archivierung ist sicherlich ein entsprechendes Testat, wichtiger als das ist eine Verfahrensdokumentation, deren Erstellung wir im Rahmen eines Projekts mit anbieten können. Natürlich wird DocuWare so konfiguriert, dass die GoBD eingehalten wird.
Mit DocuWare ist es möglich, von der in Ihrem Unternehmen eingesetzten Software aus auf die archivierten Belege in DocuWare zuzugreifen bzw. Dokumente aus diesen heraus abzulegen. Hierfür wurden eine Vielzahl an Schnittstellen zu gängigen Software-Paketen (z.B. Fibu, ERP, Mailsysteme, etc.) entwickelt, welche es Ihnen ermöglichen, in Ihrer gewohnten Arbeitsumgebung weiterzuarbeiten und trotzdem auf den digitalen Dokumentenpool Zugriff zu haben. Mit unserem eigens entwickelten Schnittstellentool ILS können wir darüber hinaus auch Schnittstellen zu vielen weiteren Programmen anbieten.
Die Programme DocuWare und JobRouter arbeiten beide mit einem browserbasierten Client (Web-Client/-Frontend). Daher können Sie von unterwegs aus mit jedem mobilen internetfähigen Gerät mit Internet-Zugang auf Dokumente und Vorgänge zugreifen – alles selbstverständlich verschlüsselt. Gegebenenfalls ist ein VPN-Zugang oder ähnliches notwendig, um auf Ihren Server zugreifen zu können.
Es gibt neben den aufbewahrungspflichtigen Dokumenten auch solche, welche man als aufbewahrungswürdig bezeichnen könnte. Ziel einer Archivierung ist meist, dass alles zu einem Vorgang oder zu einem Kunden zu finden ist. Um dies zu erreichen, archiviert man normalerweise alle Dokumente. Eine interne Mail zu einem Vorgang „muss“ sicher nicht archiviert werden, aber wenn man später eine getroffene Entscheidung nachvollziehen muss, dann wäre die Mail sicherlich ganz hilfreich. Ein anderes Beispiel sind interne Kontroll-Dokumente wie z.B. ein Kommissionierschein für den Lagermitarbeiter. Diese müssen nicht aufbewahrt werden. Wenn ein Kunde reklamiert, dann hilft dieser Ihnen beim Suchen nach einem Fehler, welcher vielleicht intern aufgetreten ist.
Der Grundsatz „es wird alles zum Vorgang archiviert“ verhindert auch, dass es beim Entscheiden „ob oder ob nicht“ Fehler entstehen und so möglicherweise wichtige Dokumente per Fehlentscheidung nicht archiviert werden.
